Psychiatrie – Mad Medicine

Juli 8, 2008
ausschwitz2

Der so genannten Euthanasie-Aktion der Nationalsozialisten fielen während des Zweiten Weltkriegs ca. 200.000 psychisch Kranke und Behinderte zum Opfer. Sie galten als lebensunwert.

„Nicht die Nazis haben die Ärzte gebraucht, sondern die Ärzte die Nazis.“ (Ernst Klee)

Die Psychiatrie ist wahrscheinlich diejenige Kraft, die in den letzten fünfzig Jahren die größte Zerstörung in der Gesellschaft angerichtet hat.“

Dr. Thomas Szasz

Was ist „Schizophrenie“? Darauf hat Psychiater Prof. Dr. Thomas Szasz 1969 eine Antwort veröffentlicht: „Schizophrenie ist ein strategisches Etikett, wie es „Jude“ in Nazi-Deutschland war. Wenn man Menschen aus der sozialen Ordnung ausgrenzen will, muss man dies vor anderen, aber insbesondere vor einem selbst rechtfertigen. Also entwirft man eine rechtfertigende Redewendung. Dies ist der Punkt, um den es bei all den hässlichen psychiatrischen Vokabeln geht: sie sind rechtfertigende Redewendungen, eine etikettierende Verpackung für „Müll“. Ähnliches bedeutete das Wort „Jude“ in Nazi-Deutschland, gemeint war keine Person mit einer bestimmten religiösen Überzeugung. Es bedeutete „Ungeziefer“ , „vergas es“. Es ist zu befürchten, dass „schizophren“, „sozial kranke Persönlichkeit“ und viele andere psychiatrisch diagnostische Fachbegriffe genau den gleichen Sachverhalt bezeichnen; sie bedeuten „menschlicher Abfall“, „schaff ihn weg“.

Der emeritierte amerikanische Psychiatrieprofessor Thomas S. Szasz gilt als die derzeit schillerndste Galionsfigur der radikalen Anti-Psychiatriebewegung. In zahlreichen Publikationen verficht er die These, psychische Erkrankungen existierten nicht, sondern seien die Erfindung eines staatlichen Machtapparates – der Psychiatrie –, um Menschen mit abweichendem Verhalten die freiheitlichen Grundrechte abzusprechen. Dies sei seiner Auffassung nach ebenso rassistisch wie die Unterdrückung und Vernichtung der Juden im Dritten Reich. Thomas Szasz ist einer der schärfsten Kritiker der traditionellen Psychiatrie. Seine radikalen, an die Wurzeln der Psychiatrie gehenden Schriften wurden während der 70er und 80er Jahre auch in der Bundesrepublik -verschlungen- und sind nicht ohne Einfluß auf die bisher durch-gesetzten Änderungen in der psychiatrischen Versorgung gewesen. In seinem jüngsten Buch, das als Summe eines streitbaren Forscher-lebens gelten darf, fasst Thomas Szasz nicht nur seine Erkenntnisse und Thesen über Herkunft und Wesen der noch weithin dominierenden konservativen Psychiatrie zusammen, sondern geht auch auf neuere Entwicklungen und ihre Fragwürdigkeiten ein und setzt sich vehement mit seinen Kritikern auseinander.

Ich lese gerade das Buch von Dr.Szasz “ Grausames Mitleid – Über die Aussonderung unerwünschter Menschen „. Von Dr.Szasz habe ich erst vor ein paar Monaten durch Youtube Videos erfahren. Seit ungefähr 20 Jahren beschäftige ich mich mittlerweile mit den Problemen, die durch die Psychiatrie entstehen können. In diesem Buch konnte ich genau das nachlesen, was ich schon seit Jahren vermutete. Es war genau die Bestätigung vom Fachmann, die mir noch fehlte. Das Buch übertraf aber meine eigenen Befürchtungen.  Die Thematik hat wahrscheinlich dauerhaft zu einem großen Schock und auch zu Hilflosigkeit bei vielen aufgeklärten Menschen geführt. Wenn man dieses Buch gelesen hat und auch richtig verstanden hat, dann kann man sich die weitere Suche nach Erklärungen sparen.

Recht, Freiheit und Psychiatrie. Auf dem Weg zum therapeutischen Staat?

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Verfolgungswahn aus dem Lehrbuch für Psychiatrie von M.Bleuler (1.Auflage erschien 1916)

Verfolgungswahn: Der Wahn der verdienten Bestrafung darf nicht mit dem der ungerechten Verfolgung zusammengeworfen werden. Der erstere entspringt einer allgemeinen Depression, der Verfolgungswahn ist ein katathymes Symptom, das aus einer gefühlsbetonten Idee heraus wächst. Jeder depressive Wahn ist Symptom eines potentia vorübergehenden Zustandes, der Verfolgungswahn gehört meist chronischen Krankheiten an. Der wirkliche Verfolgungswahn kann zunächst ganz unbestimmt sein; die Kranken fühlen, dass die Dinge und Menschen um sie unheimlich geworden sind. (-die Wände im eigenen Haus wollten mich fressen-). Dann machen sie die Entdeckung, dass gewisse Personen ihnen oder anderen Zeichen geben, die sie betreffen. Man hustet , um anzudeuten, da komme der Onanist, der Mädchenmörder, in den Zeitungen stehen Artikel mit nur zu deutlichen Anspielungen auf sie; im Geschäft behandelt man sie schlecht, man versucht sie fortzuekeln, man teilt ihnen die schwierigste Arbeit zu, man verleumdet sie hinter Ihrem Rücken. Schließlich gibt es ganze Organisationen, ad hoc geschaffene, die schwarzen Juden, sowie Freimaurer, Jesuiten, Sozialdemokraten, Kapitalisten, die überall hinter dem Kranken her sind, ihn unmöglich machen, ihn selbst mit Stimmen, körperlichen Beeinflussungen und anderen Halluzinationen, mit Gedankenentzug, Gedankendrängen u. a. m. plagen. Am Begin des Verfolgungswahns steht meist ein überbewertetes Unrecht, das dem Kranken angetan worden ist.

Wer war Prof.Bleuler?

Bekannt geworden ist Bleuler vor allem durch seine Beschreibung der Schizophrenie (1911: Dementia praecox oder Gruppe der Schizophrenien), mit der er den bisherigen Begriff Dementia praecox von Emil Kraepelin ersetzt hatte. Für Bleuler war die Ambivalenz das Hauptsympton der Schizophrenie. Bleuler prägte 1911 auch den Begriff Autismus sowie die Bezeichnung Morbus Bleuler. Bleuler war zur damaliger Zeit der einzige Ordinarius der Psychiatrie, der sich mit der Psychoanalyse von Sigmund Freud auseinandersetzte. Im Gegensatz zu den meisten Gelehrten seiner Zeit ging Bleuler nicht von einer klaren Trennung zwischen geistiger Gesundheit und Krankheit aus. Seine Arbeiten beruhen auf einer um Details bemühten Betrachtung jedes einzelnen Falls und der Entwicklung der Person des Kranken. Bemerkenswert ist hier insbesondere die Beschäftigung mit den „Wahnwelten“ einzelner Kranker und der realitätsbezogenen Auslegung von deren Äußerungen. Des Weiteren entwickelte Bleuler die von ihm so benannte „Udenotherapie“. Diese besagt, dass man Krankheiten nicht sofort mit blindem Aktionismus heilen soll, sondern den natürlichen Ablauf der Krankheit abwarten soll, und somit oft auch eine Heilung erreicht. In einer Zeit, in der für die Behandlung der Schizophrenie und anderer Erkrankungen keinerlei medikamentöse Therapie zur Verfügung stand, erreichte Bleuler durch Verbesserung der allgemeingesundheitlichen Voraussetzungen und durch persönliche Zuwendung oft eine Besserung der Symptomatik. Er war somit auch einer der ersten, die auf diesen Zusammenhang hinwiesen und bewirkte eine Abkehr von dem klassischen „Irrenhaus“, das nicht viel mehr als eine reine Verwahranstalt gewesen war und nicht selten zu einer seelischen Verwahrlosung der Kranken geführt hatte. Bleuler vertrat teilweise wie sein Vorgänger Auguste Forel eugenische und rassistische Ansichten. (Quelle:Wikipedia)

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) – umgangssprachlich auch Antidiskriminierungsgesetz genannt – ist ein deutsches Bundesgesetz, das Benachteiligungen aus Gründen der „Rasse“, der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters und der sexuellen Identität verhindern und beseitigen soll. Zur Verwirklichung dieses Ziels erhalten die durch das Gesetz geschützten Personen Rechtsansprüche gegen Arbeitgeber und Private, wenn diese ihnen gegenüber gegen die gesetzlichen Diskriminierungsverbote verstoßen. (Quelle :Wikipedia)

Die europäische Menschenrechtskonvention enthält in Artikel 14 ein Diskriminierungsverbot. Danach ist es verboten, Menschen wegen des Geschlechts, der Rasse, der Hautfarbe, der Sprache, der Religion, der politischen oder sonstigen Anschauung, der nationalen oder sozialen Herkunft, der Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit, des Vermögens, der Geburt oder eines sonstigen Status die Rechte und Freiheiten der Konvention vorzuenthalten oder einzuschränken.

Die Europäische Union erhebt im Rahmen ihrer Euro-Barometer ebenfalls die Einstellungen zu Fragen der Diskriminierung. Im EU-Barometer zur Diskriminierung von 2003 wurde unter anderem die Einstellung der Europäer zur Diskriminierung untersucht.

In dieser Untersuchung wurden jeweils die Einstellungen zu einzelnen Diskriminierungsformen aufgrund von ethnischer Herkunft, Religion/Weltanschauung, sexueller Orientierung, Alter oder Behinderung untersucht. Es zeigte sich, dass in allen Ländern die Befragten im Durchschnitt der Meinung waren, dass andere eher denken, dass Diskriminierung legitim sei, als man selber. In allen Ländern lehnte auch die Mehrheit von über 80 Prozent Diskriminierung in jedem Fall ab. Lediglich in den deutschsprachigen Ländern war diese Mehrheit zum Teil weit unter diesen 80 Prozent angesiedelt (Österreich 78%, Deutschland/Ost 71%, Deutschland/West 68%).

Deutschland/West war mit 68 % das Schlusslicht. Eine traurige Bilanz. Dies erklärt auch m.M. nach die Situation von psychisch Kranken in Deutschland. Wie man so wenig aus der Geschichte lernen kann, ist mir allerdings ein Rätsel. Es war deshalb wirklich an der Zeit, dass dieses AGG von der Rot/Grünen Koaliation auf den Weg gebracht wurde.   Für Leute, die erst jetzt mit der Psychiatrie zu tun haben, wird es vielleicht einfacher.

Während dieser ganzen psychiatrischen Zeit fiel mir auf, dass ich zwar kurzzeitig mal eine „Psychose“ hatte, auf der dann auch jahrzehntelang herumgetrampelt wurde, dass diese Psychose allerdings zu einer regelrechten Reaktionspsychose bei vielen Leuten führte. Nur waren diese Leute nicht in einer psychiatrischen Klinik gewesen und deshalb auch nicht psychisch krank. Ich merkte immer mehr, wie ich ständig wegen dieses psychiatrischen Aufenthaltes Probleme hatte, während Leute, die nichts mit der Psychiatrie zu tun hatten, ihre Psychosen, Wahnvorstellungen und Depressionen regelrecht ausleben konnten. Viele von diesen Leuten ernteten wahrscheinlich mit ihren Psychosen sogar noch Lorbeeren. Ungerechter geht es wirklich nicht.  Dies ist ein zusätzlicher Grund, warum ich von dieser Psychiatrie nur abraten kann. Physisch bin ich wirklich komplett normal. (Laut dem Gutachten der Amtsärzte Ersatzreserve 1 , Verwendungsgrad 2, Aufgrund der Körperlänge (186 cm) nur für Hochgebirge und Panzer nicht geeignet und auch von einem Urologen wurde mir das bestätigt). Richtig formuliert wäre also, er ist normal hat aber keinen „Big Cook“. Und wenn ich dann noch im Internet Berichte lese von Leuten, die mit der Größe Probleme haben, dann weiß ich, dass ich wahrscheinlich besser bestückt bin als sehr viele andere , die aber garantiert nicht deshalb im Gerede sind. An solchen Reaktionen ist auch die Psychiatrie schuld.

In den 70er Jahren ging ich mit psychosomatischen Problemen zu einem Psychotherapeuten. Mir war sehr oft schlecht vom Alltagstrott. Der Psychiater meinte, ich solle mich daran gewöhnen. Ich ging deshalb auch nicht mehr zum Psychotherapeuten. Das Problem verschwand auch mit der Zeit. 1979 hatte ich Probleme mit den Nerven. Ich ging wieder zu einem Psychotherapeuten. Die Behandlung dauerte 6 Wochen. Ich bekam eine Zeit lang Medikamente und war anschließend wieder OK. Ich fühlte mich an sich ganz wohl. Ich hatte damals ein paar Probleme mit mir selber. Der Tagesablauf sah allerdings etwas anders aus. Ich ging sehr oft in die 24.00 Uhr Vorstellung in einem Nachtkino oder auch sehr oft in Cafés. Ganz plötzlich geriet bei mir irgendetwas außer Kontrolle. Ich war gereizt und nervös. Ich kündigte meine Wohnung zog ins Elternhaus und machte einen Suizidversuch mit Schlaftabletten(kein LSD!). Warum, ich weiß es wirklich nicht. (banale Gründe. Viele wälzen diese Dinge ja auf die Gesellschaft ab in der sie leben, was nicht so meine Sache ist, aber ich würde jemanden nicht widersprechen, der behauptet, dass er z.B. in einem anderem System ein zufriedener Mensch geworden wäre. ) Ich wachte nach 3 Tagen Intensivstation im Krankenhaus auf. Ich war in letzter Minute gerettet worden. Ich wurde natürlich gefragt, warum ich diesen Suizid gemacht hatte. Da ich zu diesem Zeitpunkt noch zu 50% bewusstlos war und ich mich kaum konzentrieren konnte, erfand ich diesen Grund, ohne mir dabei großartig was zu denken, was sowieso noch nicht möglich war. Der Grund hatte mit irgendeinem Spielfilm zu tun, den ich mal gesehen hatte. Dieser erfundene Grund führte allerdings zu ziemlichen Missverständnissen, hatte aber mit der anschließenden psychiatrischen Behandlung nichts zu tun. Ich suchte in diesem halbbewußtlosen Zustand nach irgendeiner Erklärung, da mir alles in diesem Zustand schwer fiel. Ich hatte zu diesem Zeitpunkt starke visuelle Halluzinationen. (Diesen Zustand kann man auch mit 4 Flaschen Wodka erreichen) Ich sah Menschen die gar nicht real existierten. Da ich unter starken Vergiftungserscheinungen litt, riet mir ein Arzt, den Hirnstoffwechsel in einer psychiatrischen Klinik wieder normalisieren zu lassen. Das tat ich auch. Das ganze dauerte ca. 6 Wochen und ich war wieder OK. Allerdings war diese Neuroleptikabehandlung unglaublich unangenehm. Ohne Akineton hätte ich das nicht überstanden. Akineton hatte mir ein Arzt 1979 während einer ambulanten Kurztherapie verordnet. Hätte ich dieses Medikament nicht gekannt, hätte ich es nicht bekommen. Ich lag vor dem Arztzimmer und schrie nach Akineton, welches man mir tatsächlich dann auch gab. Nachdem ich allerdings aus der Klinik entlassen wurde, traten bei mir immer mehr ähnliche Probleme auf, wie sie Bleuler in der Abhandlung über Verfolgungswahn beschrieben hat.

Natürlich kommt man gegen die Verbreitung von Gerüchten und von üblen Nachreden  schlecht an und das eigentliche Problem sind Dinge, die verbreitet und unterstellt werden um psychisch Kranke oder Vorbelastete in irgendwelche Heime oder Anstalten abschieben zu können, hauptsächlich nur,  weil solche Leute irgendwann einmal psychiatrisch diagnostiziert wurden. Laut Dr. Szasz will man solche Leute ja aus dem politischen System  raus haben. Und anscheinend hängt damit auch die hohe Obdachlosigkeit bei psychisch Kranken zusammen. Es bleibt zu höffen, dass das irgendwann mal geklärt wird.

„Man unterstellt Ihnen, psychisch krank oder nicht normal zu sein“ , eine von vielen Fragen, die man  bei den meisten Mobbingtests beantworten muss. Man kann sich vorstellen, was psychisch Kranke oder Vorbelastete  in dieser Gesellschaft mitmachen. Dies dürfte auch eine Erklärung für Leute sein, die sich über manchen psychisch Kranken wundern.

Es stellt sich natürlich auch die Frage, welche Art von Mensch besonders anfällig für psychische Krankheiten ist.

Kennen Sie Menschen, die  schon mal in psychiatrischer Behandlung waren?

Wenn ja, kommen Ihnen diese Leute irgenwie anders vor, aber Sie können sich das nicht richtig erklären ?

Kommen Ihnen psychisch Kranke und vorallendingen psychisch kranke Behinderte schwerfällig vor ?

Wenn Ihnen psychisch Kranke etwas von ihren Problemen erzählen, kommt Ihnen das abwegig  und unrealistsch vor ?

Machen psychisch Kranke und vorallendingen psychisch kranke Behinderte auf Sie den Eindruck, als wenn sie nicht so richtig was mit der Welt zu tun haben ?

Machen psychisch Kranke auf  Sie einen morbiden Eindruck ?

Wenn Sie alle Fragen mit ja beantworten konnten, dann sind Sie eine gefährdete Person und sollten sich  gut informieren über die Psychiatrie.

Ich habe hier eine ausgesprochen interessante Seite gefunden, die  Mobbingsituationen, aus drei verschiedenen Blickwinkeln, erklärt.

Fairness-Stiftung

Wer glaubt, dass Mobbing nur in der freien Wirtschaft vorkommt, irrt sich gewaltig.

Mobbing sozialer Organisationen

Wenn man den Artikel über Verfolgungswahn gelesen hat, dann muss man zu der Erkenntnis kommen, dass psychisch Kranke und Vorbelastete sich in keiner normalen Lebenssituation befinden, so dass man mit Sicherheit davon ausgehen kann, dass dieser Personenkreis sehr oft das Opfer von „übler Nachrede“ ist. Wir leben in einer Gesellschaft, in der alles gesetzlich geregelt ist. Das ist auch gut so. Nur für Menschen, die im Moment keine großen Probleme haben, sind die Probleme, die durch die Psychiatrie entstehen,  nicht immer direkt verständlich. Aber aus meiner Erfahrung weiß ich genau, dass sich alles im Laufe der Zeit klärt und das ist eine sehr wichtige Erfahrung. Um Gerüchten vorzubeugen, weise ich auch daraufhin, dass es im Moment nicht den geringsten Grund für eine Zwangseinweisung oder auch langfristige Hospitalisierung gibt. Selbst wenn man fiktiv davon ausginge, dass alles wahr ist, so könnte eine zwangsweise Unterbringung in einer medizinischen oder anderen Anstalt nur durch einen richterlichen Beschluss erfolgen. Ich stellte allerdings fest, dass es im medizinisch/caritativen Bereich Leute gibt, die versuchen auf psychiatrisch Vorbelastete Druck auszuüben. Das ist natürlich nicht gestattet. Ob diese Verhaltensweise rein sadistischen Ursprungs ist oder ob andere Faktoren da eine Rolle spielen, kann ich noch nicht beurteilen. Mad Medicine.

Ich  habe noch nie unter Vormundschaft gestanden und deshalb ist vieles von dem, was so im Laufe der Zeit erzählt wurde und wird, sowieso unrealistisch. Aber es kommt vor, dass mich Leute nötigen wollen, drohen, üble Nachrede betreiben, mich unterdrücken  oder  mir mit pseudogesellschaftlichen Kommentaren auf die Nerven gehen wollen. Diese Lebenssituation habe ich zum größten Teil der Psychiatrie  zu verdanken. Vieles hängt natürlich auch vom sozialen Umfeld ab. Ansonsten verwalte ich das Haus meiner Eltern, die mir in diesem Haus eine Wohnung zur Verfügung gestellt haben und betreue meine Mutter, die mittlerweile in einem Altersheim lebt. Es hat sich aber als richtig herausgestellt, dass bestimmten Leuten unsere Familienplanungen schon lange nicht passten und man nun massiv gegen meine Person vorgeht. Das Verhältnis zu meinen Eltern war sehr gut, was sich auch beweisen ließe. Meine Eltern waren schon alte Leute, als ich Invalide wurde. Es ist deshalb sehr leicht verständlich, dass meine Eltern froh waren, dass jemand ihnen im Laufe der Zeit jegliche Arbeit abnahm und 24 Stunden am Tag für sie da war. Spätestens als die Eltern selber nicht mehr viel machen konnten, war dies überhaupt die Voraussetzung für ein Leben in der eigenen Wohnung. Für diese Hilfe waren mir meine Eltern zurecht besonders dankbar. Ein ambulanter Altenheimdienst kommt vielleicht 4 – 5 mal täglich für 15 Min. vorbei und das ist alles.

Die Familiäre Situation lässt sich ganz einfach beschreiben. Ich konnte meinem verstorbenen Vater und meiner Mutter nicht klar machen, was wir uns da mit der Psychiatrie eingehandelt hatten.  Vorallendingen dann, wenn man mit Menschen zu tun hat, die gerne stigmatisieren. Dies war für mich eine große Belastung. Gerade die momentane Situation zeigt, wie gefährlich die Psychiatrie ist. Mein Vater hätte, wäre er noch am leben, es sicherlich jetzt begriffen.  Dieses nicht begreifen war für mich eine zusätzliche Belastung.  Ich begriff zwar selber auch nicht direkt alles, hatte aber direkt ein schlechtes Gefühl bei dieser ganzen Psychiatrieangelegenheit, was sich später auch immer mehr bestätigte.

Vieles von dem was ich so mitbekam, hätte ich sogar geglaubt.  Alles wurde auch so als  Kampagne  aufgebaut, nach dem Motto, je mehr etwas verbreitet wird, desto weniger kann der Durchschnittsmensch was dagegen machen. Aber das Internet bietet mittlerweile so viele Informationen (Artikel, Foren, Videos und Fotos), wo man genau das nachlesen kann, was  viele Leute nicht wahrhaben wollen, nämlich das alles nicht so ist, wie es von einzelnen Personen dargestellt oder erzählt wird, oder was die Gründe für ein bestimmtes Verhalten sind. Scheinbar haben das viele Leute noch nicht kapiert, dass man durch diese Informationsmöglichkeiten die Menschen nicht mehr so einfach für dumm verkaufen kann. Aber es gibt leider immer noch zu viele, die die Soap-Box-Opera brauchen. (Damit der Leser nicht  an Denkzwang erkrankt: Soap-Box-Opera /Daily-Soap bedeutet, dass es sich um eine einfache, leicht zu begreifende Geschichte handelt, die aber nicht mit Kitsch  oder Schmalz verwechselt werden sollte. )

Das bestimmte Dinge eskalierten, hatte auch den Grund, dass tatsächlich erzählt wurde, dass ich durch Drogen krank geworden wäre, was überhaupt nicht der Fall war.  Aber man wollte das aus irgendeinem Grund so sehen. Scheinbar können die Leute damit soviel anfangen. Mittlerweile haben sich die Initiatoren auch mit ein paar Leuten aus dieser Scene, so wie ich es mitbekommen habe,  angefreundet. Warum, ich weiß es wirklich nicht. Ich wußte die ganze Zeit lang nicht, was die Leute das überhaupt interessiert. Ich wurde wahrscheinlich deshalb so oft „erwischt“, um einen weiteren Grund, anscheinend nur vordergründig, zur Bekämpfung der Drogenscene zu finden.  (Keine Macht den Drogen) Mit dem Thema Drogen will ich mich aber hier nicht großartig beschäftigen. Drogen sind ja, wenn ich das richtig sehe, eher schon eine Volkskrankheit und ein sehr gutes Geschäft. Ich persönlich stellte, nachdem ich mit der Psychiatrie zu tun hatte  und mich in einer schlechten Position  befand,   fest, dass tatsächlich das Verbrechen regiert. Vorher, als unbeteiligter Mensch,  hatte  ich das nicht geglaubt.

Trotzdem  betreiben ultrareaktionäre Kreise die ganze Zeit eine Volksverhetzung, die ohne die Erklärung von Prof.Dr.Szasz zur Schizophrenie,  nicht mehr richtig zu begreifen ist.  Gerade in unsicheren Zeiten sollte man sich in Acht nehmen vor Demagogen. Demagogen zielen mit ihren Forderungen, argumentativen Verknüpfungen und Symbolen auf die Gefühle der Bevölkerung. Sie nutzen bestehende Vorurteile skrupellos aus, vertiefen Vorurteile, schaffen neue Vorurteile und verschärfen bestehende Interessenunterschiede in der Gesellschaft zu unvereinbaren Widersprüchen. Demagogen suchen Machtgewinn, indem sie Bevölkerungsteile aufhetzen und sich als deren Wortführer aufspielen.

Vieles von dem, was Sie da als Unbeteiligter mitbekommen, dient auch als Abschreckung und normal denkende Menschen können solche Aktionen ohne weiteres auch auf sich beziehen. Es geht darum einen Unterdrückungsapparat aufrechtzuerhalten, der aber zum Teil  in unserem System nicht ganz so einfach zu  durchschauen ist und an dem auch leider viele Leute  beteiligt sind, die besser eine andere Einstellung zum System hätten, aufgrund ihrer eigenen gesellschaftlichen Situation und vorallendingen, weil sie von vielen Dingen und Abläufen zu wenig Ahnung haben. Die Finanz- und Wirtschaftskrise hat gezeigt, wo wir eigentlich stehen, was alles passieren kann und das man auch zu diesem System eine sehr kritische Einstellung haben sollte. Diese Krise war meiner Meinung nach nur eine erste große Krise und irgendwann kommt es zu einer Krise, die noch größer sein wird und danach wird  vieles von dem, was jetzt noch für wichtig gehalten wird, ihnen mehr wie eine totale  Belanglosigkeit vorkommen.

Im Laufe meiner Invalidenzeit  traten  auch immer mehr   gesellschaftliche Probleme auf, die  darauf aufbauten, dass ich als junger Mann insgesamt 18 Monate lang Aushilfstätigkeiten nachgangen war. Ich fand das  sehr seltsam, da wir ja   eine Arbeitergesellschaft sind. Ich war nun  plötzlich Zielscheibe von Leuten geworden, die  an dieser Industrie-Arbeitergesellschaft leiden. Es ist eher so, dass wahrscheinlich eine große Anzahl von Studenten, mehr Arbeitsstunden als Hilfs- oder Aushilfsarbeiter hinter sich hatten, als ich. In Berlin und auch vorher hatte ich deswegen auch keine Probleme. Ich hab das in der Form noch nie vorher  gehört, aber es passte bestimmten Leuten hier auch sehr gut ins Konzept. Aber für die Eskalation war auch hier die Psychiatrie verantwortlich, weil ich bekomme seitdem regelmäßig zu hören, dass anscheinend in der Psychiatrie  Neuss nur Arbeiter sitzen.  Das war  übrigens in der Landesklinik NRW Düsseldorf nicht so.    Für die große Mehrzahl der Bevölkerung ist natürlich die Arbeitergesellschaft auf jeden Fall die bessere Wahl und es wird sich daran auch nicht viel ändern. Es ist ja auch gerecht.  Erstaunlich war aber , dass doch sehr viele Leute mit den Gegnern der Arbeitergesellschaft kooperierten.  Ich  habe den Status eines PC-Technikers, war aber  ansonsten nur wenig mit beruflichen Dingen beschäftigt, da ich durch die lange Invalidenzeit als Arbeitnehmer ganz ausschied. Aber das ist eine andere Geschichte.

siehe :  Die Industrielle Revolution in England und Deutschland

Es wäre natürlich gut, wenn die Leute, die momentan tatsächlich eine Psychose haben, das merken und sich darüber bewußt werden.

Damit tun sich noch nicht einmal die Leute einen gefallen. die im Moment noch nicht in solchen seltsamen  Situationen sind und sich solche Rechstverstöße an ihrer eigenen Person noch nicht vorstellen können.  Voraussetzung für ein so wichtige Entscheidung sind Gerichtsverfahren.

Es verhält sich auch so, dass ich hier  zwar in diesem Wohnort seit 1956  mit einigen Unterbrechungen wohne, aber mit vielen Leuten  habe  ich seitdem  16-17 Lebensjahr nicht  mehr viel  zu tun. Von 1972 bis Mitte der 80er Jahre verkehrte ich fast nur in Nachbarstädten ,wo ich auch ein paar Jahre zur Schule ging und von 1979 bis 1981 wohnte ich Berlin.  1986 zog ich mich dann wegen einer Krankheit zurück.

Um irgendwelchen Spekulationen vorzubeugen. Ich habe nicht vor auf ein Wohnrecht, dass in 20 Jahren einen Wert von 140000,00 € hat, ohne richterlichen Beschluss zu verzichten. Es mir schon klar, dass das viele Leute  nicht interessiert, nur dieses Gerede, dass da jemand immer wieder so in Gang bringt, kann man sich wirklich angesichts solcher Summen sparen.

Obwohl ich mittlerweile sehr viele Informationen habe, gibt es sicherlich vieles, was ich noch nicht weiß. Wenn Sie mir etwas mitteilen wollen, auch vielleicht persönliche Dinge, dann können Sie das auch vollkommen anonym. Gehen Sie einfach zu dieser Webseite :

http://www.trash-mail.com/

Wie lästig diese psychiatrischen Dinge sind, konnte man jedenfalls wieder nachvollziehen. „Schizophrenie ist eine strategisches Etikett, um Menschen ausgrenzen zu können“ (Dr.Szasz) und deshalb kann man sich schlecht als Betroffener, aber auch nur als Beobachter auf etwas verlassen. Tausende Menschen wurden von der Psychiatrie  geschädigt. Diese   Mißstände wurdenn erst durch das schnelle, informative Internet  durchschaubar.

Es wurde überhaupt vieles erzählt, z.B. dass mein Computer und das Telefon überwacht werden, dies  stimmt nicht. Aber es gibt Leute die ständig irgendwelche Gerüchte in die Welt setzen, ganz egal um was es geht.

Angesichts dieser ganzen Widrigkeiten, stellt sich natürlich oftmals die Frage, ob eine Flucht da nicht besser ist. Ich persönlich stellte aber fest, dass psychisch Kranke mehr verfolgt werden, als die Juden im dritten Reich, nur eben anders.

Wer ist denn nun in der Psychiatrie richtig und kann damit rechnen, tatsächlich von seinen Problemen geheilt zu werden? Ich glaube, dass die meisten Menschen  eher durchschnittlich in unsere Gesellschaft einbezogen werden und die meisten Menschen sind auch durchschnittlich. Ohne psychische Krankheit ist das auch kein Problem. Diese Art von Mensch kommt aber in der Psychiatrie m.M. nach nicht sonderlich gut klar. Diese Art Leute wird feststellen, dass plötzlich vieles gegen sie gerichtet ist.  Sie wurden vor der psychischen Krankheit akzeptiert und das ist jetzt sehr oft nicht mehr so. Diese Leute werden unterdrückt und haben mit Repressalien zu kämpfen. Der Grund ist, dass diese Leute durchschnittliche Menschen sind, aber eben nicht eingeschränkt genug für eine Ausgrenzung ohne Komplikationen. Nur kann man wiederum gut auf solche, eher durchschnittlichen Leute, in der Gesellschaft verzichten. Wären solche Leute nun tatsächlich plötzlich so geistig zurückgeblieben, dass sie nicht mehr in der Lage wären, die oft tagtäglich anfallenden Besorgungen zu erledigen (z.B. Behördengänge, Produkte einkaufen, Briefe schreiben, die Steuererklärung, am Verkehr teilnehmen etc), dann hätte diese Art von Mitbürger sicherlich keine Probleme in der Psychiatrie. Das ist meiner Meinung nach auch der Grund, warum z.B. in vielen Metropolen 2/3 aller psychisch Kranken, die ein- oder mehrmals in einer psychiatrischen Klinik waren, obdachlos wurden. Die anderen Leute sind m.M. nach Menschen, die schon immer in der Lage waren, ein intensiveres, freundlicheres  Verhältnis zu Partnern, Kollegen, Freunden und Mitmenschen aufzubauen und wahrscheinlich auch in der Psychiatrie besser klar kamen.

Die Psychiatrie ist für viele Leute ein gefundenes Fressen. Das kann man aber nicht so ohne weiteres direkt feststellen. Jedenfalls sollte man alles sorgfältig lesen. Im Internet gibt es viele Möglichkeiten.

Ich selber lernte zufällig auf privater Ebene in den letzten Monaten ein Krankenschwester kennen, die seit vielen Jahren in einem städtischen Krankenhaus arbeitet. Während ihrer Ausbildung hatte sie mal ein paar Wochen in der Psychiatrie gearbeitet und empfand dies als sehr anstrengend. Als ich ihr meine Eindrücke und Erlebnisse schilderte, die ich seit meinem Klinikaufenthalt 1981 gemacht hatte, war sie fassungslos und musste alles erstmal verarbeiten. Aufgrund ihrer Reaktion kam ich dann auch dahinter, dass hier wohl in dieser ganzen Angelegenheit der Wurm drin steckt und das deshalb alles so schlecht verlief. Es ist ja auch kaum zu begreifen, dass jemand wegen eines 6- wöchigen Psychiatrieaufenthaltes,  mit immer mehr Widrigkeiten zu kämpfen hat

Es bleibt zu hoffen, dass auch die Insassen von Heimen und Kliniken einen gesetzlichen festgelegten Mindestlohn bekommen. Wenn jemand z.B. in einer Klinik 3 Stunden täglich Plastikteile zusammenbaut, dann hat er meiner Meinung nach auch das Recht auf einen gesetzlichen Mindestlohn von  mindestens 7,50 €. Bei Sozailhilfeempfängern wird der Mindestlohn mit der Sozialhilfe verrechnet. Die Einführung des Mindestlohnes dürfte ja ein Argument für alle vernünftigen Menschen darstellen, die Parteien, die dafür stehen, auch zu wählen.  In der nächsten Legislaturperiode sollte eine Angleichung an europäische Verhältnisse erfolgen. Das können  wir uns hier gerade in Deutschland nicht mehr länger leisten, auch im Hinblick auf die Verhältnisse im dritten Reich, wo Menschen ja brutal versklavt wurden. Wer schon einmal in Ländern, wie Frankreich, Belgien und den Niederlanden war, wird feststellen, dass man auch mit Mindestlöhnen  leben kann. In diesen Ländern ist sogar die Lebensqualität höher als bei uns.   Die Löhne in Deutschland hinken bereits seit mehreren Jahren der europäischen Entwicklung hinterher.  Was ist aus den ehrgeizigen Deutschen geworden? Weg mit den Leuten, die m.M. nach aus reiner Boshaftigkeit  den Fortschritt aufhalten in unserer Gesellschaft und den gediegenen Bürgerstaat seit Jahrzehnten verhindern. Die schlechten Ergebnisse  der großen Volksparteien bei der Bundestagswahl 2009 haben  gezeigt, dass man den großen Volksparteien keine bürgerliche Politik mehr zutraut, sondern sie eher als Unternehmensparteien sieht. Vorallendingen Grüne und die Linke konnten sich deshalb zurecht weiter verbessern. Gerade die SPD kostete diese Art von Politik die  Stimmen. Die Bürger, die keinen Linksrutsch wollten, wählten die FDP.

!! Ich hatte ja schon einmal erwähnt, dass es im Moment nicht den geringsten Grund für eine Zwangseinweisung oder auch langfristige Hospitalisierung gibt. Selbst wenn man fiktiv davon ausginge, dass alles wahr ist, so könnte eine zwangsweise Unterbringung in einer medizinischen oder anderen Anstalt nur durch einen richterlichen Beschluss erfolgen.

Wenn jemand nun eine psychologische Behandlung will, dann sollte er sich darüber im Klaren sein , dass  er sich in im Grunde genommen in eine Subkultur begibt, die aber vom System überwacht und getragen wird. Viele kennen so Sätze wie „das Recht auf Anderssein“ .  Man wird u.U. mit der Zeit mit solchen Dingen in Verbindung gebracht. Etwas was die Menschen, die vielleicht nur  persönliche Probleme haben und das Gespräch und Hilfe suchen, bei so einer Entscheidung beachten sollten.

Mal abgesehen von den täglichen Problemen, mit den viele Menschen auch ohne die Psychiatrie zu kämpfen haben, zeigt uns die wissentschaftliche Abhandlung von Bleuler über Verfolgungswahn, aber auch andere Bücher und Berichte, dass viele psychisch Kranke sich in Lebenssituationen befinden, die zum großen Teil nur  aus üblen Nachreden, Schuldzuweisungen, Aussonderungsmaßnahmen und Nötigungen bestehen.

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Mindestlöhne :

Die Einführung gesetzlicher und tariflicher Mindestlöhne wurde bis nach dem Zweiten Weltkrieg nur spärlich zur Armutsbekämpfung eingesetzt. Erst mit Ende des Krieges wuchs die Zahl der Länder mit Mindestlöhnen wieder deutlich an. Auch die Internationale Arbeitsorganisation (ILO), drittelparitätisch besetzt mit Vertretern von Gewerkschaften, Arbeitgebern und der Staaten, beschloss nun mehrere Internationale Arbeitskonventionen über Mindestlohnregelungen: Noch 1928 die Minimum Wage Fixing Machinery Convention (No. 26), dann 1951 die Minimum Wage Fixing Machinery (Agriculture) Convention (No. 99) und schließlich 1970 die Minimum Wage Fixing Convention (No. 131).

Heute existieren Regelungen, die gesetzliche Rahmenbedingungen zur Vereinbarung von Mindestlöhnen regeln, in 20 der 27 Länder der Europäischen Union. In den fünf EU-Staaten Belgien, Frankreich, Irland, Luxemburg und den Niederlanden gibt es die weltweit höchsten Mindestlöhne mit 8,15 bis 9,30 €. Ansonsten liegt der Mindestlohn in der EU zwischen 3,80 € (Griechenland) und 0,65 € (Bulgarien). In Europa gab es besonders in den 1990er Jahren nach dem Zusammenbruch der Sowjetunion einen deutlichen Zuwachs an Ländern, die an ihre nationalen Begebenheiten angepasste Gesetze beschlossen.(Mindestlohn:Quelle Wikipedia)

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  1. www.wildcat-www.de
  2. www.psychiatrie-erfahrene.de
  3. Gesundheit Berlin
  4. www.aufrecht.net
  5. Antipsychiatrie
  6. www.freedom-of-thought.de
  7. www.iaapa.ch
  8. Unterbringung
  9. Psychiatrie-Holocaust
  10. Psychiatrie-und-die-radikale-Linke
  11. Anklageschrift – Dr.Szasz
  12. Psychisch Kranke im Nationalsozialismus
  13. UNO Menschenrechte
  14. Diskriminierung
  15. Antidiskriminierungsstelle
  16. Erschreckende Erfahrungen in der „Sigmund-Freud-Klinik“

     

“All authority of any kind, especially in the field of

thought and understanding, is the most destructive,

evil thing. Leaders destroy the followers and

followers destroy the leaders. You have to be your

own teacher and your own disciple. You have to

question everything that man has accepted as

valuable, as necessary.”

Jiddu Krishnamurti

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I. Die Grundrechte

Artikel 1

(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.

(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.

Artikel 2

(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.

(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.

Artikel 3

(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.

(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.

(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

Artikel 4

(1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.

(2) Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.

(3) Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz.

Artikel 5

(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.

(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.

Artikel 6

(1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.

(2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.

(3) Gegen den Willen der Erziehungsberechtigten dürfen Kinder nur auf Grund eines Gesetzes von der Familie getrennt werden, wenn die Erziehungsberechtigten versagen oder wenn die Kinder aus anderen Gründen zu verwahrlosen drohen.

(4) Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft.

(5) Den unehelichen Kindern sind durch die Gesetzgebung die gleichen Bedingungen für ihre leibliche und seelische Entwicklung und ihre Stellung in der Gesellschaft zu schaffen wie den ehelichen Kindern.

Artikel 7

(1) Das gesamte Schulwesen steht unter der Aufsicht des Staates.

(2) Die Erziehungsberechtigten haben das Recht, über die Teilnahme des Kindes am Religionsunterricht zu bestimmen.

(3) Der Religionsunterricht ist in den öffentlichen Schulen mit Ausnahme der bekenntnisfreien Schulen ordentliches Lehrfach. Unbeschadet des staatlichen Aufsichtsrechtes wird der Religionsunterricht in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Religionsgemeinschaften erteilt. Kein Lehrer darf gegen seinen Willen verpflichtet werden, Religionsunterricht zu erteilen.

(4) Das Recht zur Errichtung von privaten Schulen wird gewährleistet. Private Schulen als Ersatz für öffentliche Schulen bedürfen der Genehmigung des Staates und unterstehen den Landesgesetzen. Die Genehmigung ist zu erteilen, wenn die privaten Schulen in ihren Lehrzielen und Einrichtungen sowie in der wissenschaftlichen Ausbildung ihrer Lehrkräfte nicht hinter den öffentlichen Schulen zurückstehen und eine Sonderung der Schüler nach den Besitzverhältnissen der Eltern nicht gefördert wird. Die Genehmigung ist zu versagen, wenn die wirtschaftliche und rechtliche Stellung der Lehrkräfte nicht genügend gesichert ist.

(5) Eine private Volksschule ist nur zuzulassen, wenn die Unterrichtsverwaltung ein besonderes pädagogisches Interesse anerkennt oder, auf Antrag von Erziehungsberechtigten, wenn sie als Gemeinschaftsschule, als Bekenntnis- oder Weltanschauungsschule errichtet werden soll und eine öffentliche Volksschule dieser Art in der Gemeinde nicht besteht.

(6) Vorschulen bleiben aufgehoben.

Artikel 8

(1) Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.

(2) Für Versammlungen unter freiem Himmel kann dieses Recht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes beschränkt werden.

Artikel 9

(1) Alle Deutschen haben das Recht, Vereine und Gesellschaften zu bilden.

(2) Vereinigungen, deren Zwecke oder deren Tätigkeit den Strafgesetzen zuwiderlaufen oder die sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder gegen den Gedanken der Völkerverständigung richten, sind verboten.

(3) Das Recht, zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen Vereinigungen zu bilden, ist für jedermann und für alle Berufe gewährleistet. Abreden, die dieses Recht einschränken oder zu behindern suchen, sind nichtig, hierauf gerichtete Maßnahmen sind rechtswidrig. Maßnahmen nach den Artikeln 12a, 35 Abs. 2 und 3, Artikel 87a Abs. 4 und Artikel 91 dürfen sich nicht gegen Arbeitskämpfe richten, die zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen von Vereinigungen im Sinne des Satzes 1 geführt werden.

Artikel 10

(1) Das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis sind unverletzlich.

(2) Beschränkungen dürfen nur auf Grund eines Gesetzes angeordnet werden. Dient die Beschränkung dem Schutze der freiheitlichen demokratischen Grundordnung oder des Bestandes oder der Sicherung des Bundes oder eines Landes, so kann das Gesetz bestimmen, daß sie dem Betroffenen nicht mitgeteilt wird und daß an die Stelle des Rechtsweges die Nachprüfung durch von der Volksvertretung bestellte Organe und Hilfsorgane tritt.

Artikel 11

(1) Alle Deutschen genießen Freizügigkeit im ganzen Bundesgebiet.

(2) Dieses Recht darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes und nur für die Fälle eingeschränkt werden, in denen eine ausreichende Lebensgrundlage nicht vorhanden ist und der Allgemeinheit daraus besondere Lasten entstehen würden oder in denen es zur Abwehr einer drohenden Gefahr für den Bestand oder die freiheitliche demokratische Grundordnung des Bundes oder eines Landes, zur Bekämpfung von Seuchengefahr, Naturkatastrophen oder besonders schweren Unglücksfällen, zum Schutze der Jugend vor Verwahrlosung oder um strafbaren Handlungen vorzubeugen, erforderlich ist.

Artikel 12

(1) Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen. Die Berufsausübung kann durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes geregelt werden.

(2) Niemand darf zu einer bestimmten Arbeit gezwungen werden, außer im Rahmen einer herkömmlichen allgemeinen, für alle gleichen öffentlichen Dienstleistungspflicht.

(3) Zwangsarbeit ist nur bei einer gerichtlich angeordneten Freiheitsentziehung zulässig.

Artikel 12a

(1) Männer können vom vollendeten achtzehnten Lebensjahr an zum Dienst in den Streitkräften, im Bundesgrenzschutz oder in einem Zivilschutzverband verpflichtet werden.

(2) Wer aus Gewissensgründen den Kriegsdienst mit der Waffe verweigert, kann zu einem Ersatzdienst verpflichtet werden. Die Dauer des Ersatzdienstes darf die Dauer des Wehrdienstes nicht übersteigen. Das Nähere regelt ein Gesetz, das die Freiheit der Gewissensentscheidung nicht beeinträchtigen darf und auch eine Möglichkeit des Ersatzdienstes vorsehen muß, die in keinem Zusammenhang mit den Verbänden der Streitkräfte und des Bundesgrenzschutzes steht.

(3) Wehrpflichtige, die nicht zu einem Dienst nach Absatz 1 oder 2 herangezogen sind, können im Verteidigungsfalle durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes zu zivilen Dienstleistungen für Zwecke der Verteidigung einschließlich des Schutzes der Zivilbevölkerung in Arbeitsverhältnisse verpflichtet werden; Verpflichtungen in öffentlich-rechtliche Dienstverhältnisse sind nur zur Wahrnehmung polizeilicher Aufgaben oder solcher hoheitlichen Aufgaben der öffentlichen Verwaltung, die nur in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis erfüllt werden können, zulässig. Arbeitsverhältnisse nach Satz 1 können bei den Streitkräften, im Bereich ihrer Versorgung sowie bei der öffentlichen Verwaltung begründet werden; Verpflichtungen in Arbeitsverhältnisse im Bereiche der Versorgung der Zivilbevölkerung sind nur zulässig, um ihren lebensnotwendigen Bedarf zu decken oder ihren Schutz sicherzustellen.

(4) Kann im Verteidigungsfalle der Bedarf an zivilen Dienstleistungen im zivilen Sanitäts- und Heilwesen sowie in der ortsfesten militärischen Lazarettorganisation nicht auf freiwilliger Grundlage gedeckt werden, so können Frauen vom vollendeten achtzehnten bis zum vollendeten fünfundfünfzigsten Lebensjahr durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes zu derartigen Dienstleistungen herangezogen werden. Sie dürfen auf keinen Fall zum Dienst mit der Waffe verpflichtet werden.

(5) Für die Zeit vor dem Verteidigungsfalle können Verpflichtungen nach Absatz 3 nur nach Maßgabe des Artikels 80a Abs. 1 begründet werden. Zur Vorbereitung auf Dienstleistungen nach Absatz 3, für die besondere Kenntnisse oder Fertigkeiten erforderlich sind, kann durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes die Teilnahme an Ausbildungsveranstaltungen zur Pflicht gemacht werden. Satz 1 findet insoweit keine Anwendung.

(6) Kann im Verteidigungsfalle der Bedarf an Arbeitskräften für die in Absatz 3 Satz 2 genannten Bereiche auf freiwilliger Grundlage nicht gedeckt werden, so kann zur Sicherung dieses Bedarfs die Freiheit der Deutschen, die Ausübung eines Berufs oder den Arbeitsplatz aufzugeben, durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes eingeschränkt werden. Vor Eintritt des Verteidigungsfalles gilt Absatz 5 Satz 1 entsprechend.

Artikel 13

(1) Die Wohnung ist unverletzlich.

(2) Durchsuchungen dürfen nur durch den Richter, bei Gefahr im Verzuge auch durch die in den Gesetzen vorgesehenen anderen Organe angeordnet und nur in der dort vorgeschriebenen Form durchgeführt werden.

(3) Begründen bestimmte Tatsachen den Verdacht, daß jemand eine durch Gesetz einzeln bestimmte besonders schwere Straftat begangen hat, so dürfen zur Verfolgung der Tat auf Grund richterlicher Anordnung technische Mittel zur akustischen Überwachung von Wohnungen, in denen der Beschuldigte sich vermutlich aufhält, eingesetzt werden, wenn die Erforschung des Sachverhalts auf andere Weise unverhältnismäßig erschwert oder aussichtslos wäre. Die Maßnahme ist zu befristen. Die Anordnung erfolgt durch einen mit drei Richtern besetzten Spruchkörper. Bei Gefahr im Verzuge kann sie auch durch einen einzelnen Richter getroffen werden.

(4) Zur Abwehr dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit, insbesondere einer gemeinen Gefahr oder einer Lebensgefahr, dürfen technische Mittel zur Überwachung von Wohnungen nur auf Grund richterlicher Anordnung eingesetzt werden. Bei Gefahr im Verzuge kann die Maßnahme auch durch eine andere gesetzlich bestimmte Stelle angeordnet werden; eine richterliche Entscheidung ist unverzüglich nachzuholen.

(5) Sind technische Mittel ausschließlich zum Schutze der bei einem Einsatz in Wohnungen tätigen Personen vorgesehen, kann die Maßnahme durch eine gesetzlich bestimmte Stelle angeordnet werden. Eine anderweitige Verwertung der hierbei erlangten Erkenntnisse ist nur zum Zwecke der Strafverfolgung oder der Gefahrenabwehr und nur zulässig, wenn zuvor die Rechtmäßigkeit der Maßnahme richterlich festgestellt ist; bei Gefahr im Verzuge ist die richterliche Entscheidung unverzüglich nachzuholen.

(6) Die Bundesregierung unterrichtet den Bundestag jährlich über den nach Absatz 3 sowie über den im Zuständigkeitsbereich des Bundes nach Absatz 4 und, soweit richterlich überprüfungsbedürftig, nach Absatz 5 erfolgten Einsatz technischer Mittel. Ein vom Bundestag gewähltes Gremium übt auf der Grundlage dieses Berichts die parlamentarische Kontrolle aus. Die Länder gewährleisten eine gleichwertige parlamentarische Kontrolle.

(7) Eingriffe und Beschränkungen dürfen im übrigen nur zur Abwehr einer gemeinen Gefahr oder einer Lebensgefahr für einzelne Personen, auf Grund eines Gesetzes auch zur Verhütung dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere zur Behebung der Raumnot, zur Bekämpfung von Seuchengefahr oder zum Schutze gefährdeter Jugendlicher vorgenommen werden.

Artikel 14

(1) Das Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet. Inhalt und Schranken werden durch die Gesetze bestimmt.

(2) Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.

(3) Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig. Sie darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes erfolgen, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt. Die Entschädigung ist unter gerechter Abwägung der Interessen der Allgemeinheit und der Beteiligten zu bestimmen. Wegen der Höhe der Entschädigung steht im Streitfalle der Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten offen.

Artikel 15

Grund und Boden, Naturschätze und Produktionsmittel können zum Zwecke der Vergesellschaftung durch ein Gesetz, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt, in Gemeineigentum oder in andere Formen der Gemeinwirtschaft überführt werden. Für die Entschädigung gilt Artikel 14 Absatz 3 Satz 3 und 4 entsprechend.

Artikel 16

(1) Die deutsche Staatsangehörigkeit darf nicht entzogen werden. Der Verlust der Staatsangehörigkeit darf nur auf Grund eines Gesetzes und gegen den Willen des Betroffenen nur dann eintreten, wenn der Betroffene dadurch nicht staatenlos wird.

(2) Kein Deutscher darf an das Ausland ausgeliefert werden. Durch Gesetz kann eine abweichende Regelung für Auslieferungen an einen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder an einen internationalen Gerichtshof getroffen werden, soweit rechtsstaatliche Grundsätze gewahrt sind.

Artikel 16a

(1) Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.

(2) Auf Absatz 1 kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat einreist, in dem die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt ist. Die Staaten außerhalb der Europäischen Gemeinschaften, auf die die Voraussetzungen des Satzes 1 zutreffen, werden durch Gesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf, bestimmt. In den Fällen des Satzes 1 können aufenthaltsbeendende Maßnahmen unabhängig von einem hiergegen eingelegten Rechtsbehelf vollzogen werden.

(3) Durch Gesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf, können Staaten bestimmt werden, bei denen auf Grund der Rechtslage, der Rechtsanwendung und der allgemeinen politischen Verhältnisse gewährleistet erscheint, daß dort weder politische Verfolgung noch unmenschliche oder erniedrigende Bestrafung oder Behandlung stattfindet. Es wird vermutet, daß ein Ausländer aus einem solchen Staat nicht verfolgt wird, solange er nicht Tatsachen vorträgt, die die Annahme begründen, daß er entgegen dieser Vermutung politisch verfolgt wird.

(4) Die Vollziehung aufenthaltsbeendender Maßnahmen wird in den Fällen des Absatzes 3 und in anderen Fällen, die offensichtlich unbegründet sind oder als offensichtlich unbegründet gelten, durch das Gericht nur ausgesetzt, wenn ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Maßnahme bestehen; der Prüfungsumfang kann eingeschränkt werden und verspätetes Vorbringen unberücksichtigt bleiben. Das Nähere ist durch Gesetz zu bestimmen.

(5) Die Absätze 1 bis 4 stehen völkerrechtlichen Verträgen von Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften untereinander und mit dritten Staaten nicht entgegen, die unter Beachtung der Verpflichtungen aus dem Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten, deren Anwendung in den Vertragsstaaten sichergestellt sein muß, Zuständigkeitsregelungen für die Prüfung von Asylbegehren einschließlich der gegenseitigen Anerkennung von Asylentscheidungen treffen.

Artikel 17

Jedermann hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden.

Artikel 17a

(1) Gesetze über Wehrdienst und Ersatzdienst können bestimmen, daß für die Angehörigen der Streitkräfte und des Ersatzdienstes während der Zeit des Wehr- oder Ersatzdienstes das Grundrecht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten (Artikel 5 Absatz 1 Satz 1 erster Halbsatz), das Grundrecht der Versammlungsfreiheit (Artikel 8) und das Petitionsrecht (Artikel 17), soweit es das Recht gewährt, Bitten oder Beschwerden in Gemeinschaft mit anderen vorzubringen, eingeschränkt werden.

(2) Gesetze, die der Verteidigung einschließlich des Schutzes der Zivilbevölkerung dienen, können bestimmen, daß die Grundrechte der Freizügigkeit (Artikel 11) und der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13) eingeschränkt werden.

Artikel 18

Wer die Freiheit der Meinungsäußerung, insbesondere die Pressefreiheit (Artikel 5 Absatz 1), die Lehrfreiheit (Artikel 5 Absatz 3), die Versammlungsfreiheit (Artikel 8), die Vereinigungsfreiheit (Artikel 9), das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis (Artikel 10), das Eigentum (Artikel 14) oder das Asylrecht (Artikel 16a) zum Kampfe gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung mißbraucht, verwirkt diese Grundrechte. Die Verwirkung und ihr Ausmaß werden durch das Bundesverfassungsgericht ausgesprochen.

Artikel 19

(1) Soweit nach diesem Grundgesetz ein Grundrecht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes eingeschränkt werden kann, muß das Gesetz allgemein und nicht nur für den Einzelfall gelten. Außerdem muß das Gesetz das Grundrecht unter Angabe des Artikels nennen.

(2) In keinem Falle darf ein Grundrecht in seinem Wesensgehalt angetastet werden.

(3) Die Grundrechte gelten auch für inländische juristische Personen, soweit sie ihrem Wesen nach auf diese anwendbar sind.

(4) Wird jemand durch die öffentliche Gewalt in seinen Rechten verletzt, so steht ihm der Rechtsweg offen. Soweit eine andere Zuständigkeit nicht begründet ist, ist der ordentliche Rechtsweg gegeben. Artikel 10 Abs. 2 Satz 2 bleibt unberührt.